Alter Fällanderweg 12, 8123 Ebmatingen, Schweiz
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praxis@muntinga.ch

Tarife & Konditionen

Wir sind den Preis wert.

Bei Fragen melden Sie sich: 043 810 81 80

Kostenübernahme  Osteopathie/Etiopathie, CST, APM und FRZM werden im Rahmen der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (VVG) vergütet. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht notwendig. Der Umfang der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der ersten Behandlung über die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung zu informieren. 
Physiotherapie wird gemäss KVG/UVG/IV von den Grundversicherungen übernommen. Es wird eine Verordnung vom Arzt benötigt.

Die Leistungen Osteo-/Etiopathie & Craniosacraltherapie 
werden von den meisten Zusatzversicherungen rückvergütet.

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kranken- oder Unfallkasse, ob der/die Therapeut*in anerkannt ist, und über die Höhe der Kostenbeteiligung.
Die Tarife richten sich nach der Dauer der Konsultation. Wir verrechnen den geleisteten Zeitaufwand, pro angebrochene fünf Minuten. Eine Konsultation dauert in der Regel 45-60 Minuten. Bei der ersten Behandlung wird je nach Aufwand eine Erstkonsultationspauschale von 5-10 Minuten Aufwand verrechnet. Diese Pauschale deckt alle Arbeiten in Abwesenheit des Patienten ab (einfügen von Anamnese/Befund ins Patientendossier, scannen von Dokumenten etc.).
Bitte beachten Sie, dass auch Aktenstudium und Dossierführung Teil der Konsultationszeit sind. Berichte und Empfehlungsschreiben verrechnen wir gemäss Aufwand.

Terminabsprache

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, andernfalls stellen wir sie Ihnen privat in Rechnung. Wir verzichten darauf, wenn wir kurzfristig abgesagte Termine weitergeben können.
Detaillierte Patienteninformationen und unsere Konditionen siehe PDF

Rechnungsstellung

Wir verlangen keine direkte Barzahlung nach der Behandlung – wir stellen unsere Arbeit in Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen. Sie bekommen mit der Rechnung einen Rückforderungsbeleg, den sie zur Rückforderung folglich an ihre Versicherung schicken können. Siehe unsere genauen Konditionen!

Unfallversicherungen & Komplementärtherapie

Unsere Praxis ist auf komplexe Fälle – insbesondere Unfälle/Traumatologie – spezialisiert. Bitte beachten sie aber, dass normalerweise Unfallversicherungen nur Physiotherapie bezahlen. Fragen Sie bei ihrer Versicherung nach, ob Osteopathie oder Craniosacral- therapie vergütet wird.