Die Leistungen Osteopathie/ Craniosacraltherapie/ Naturheilpraktiken werden von den meisten Zusatzversicherungen rückvergütet.
Bitte informieren Sie sich VOR der Behandlung bei Ihrer Kranken- oder Unfallkasse, ob der/die Therapeut/in anerkannt ist, und über die Höhe der Kostenbeteiligung.
Die Tarife richten sich nach der Dauer der Konsultation. Wir verrechnen den geleisteten Zeitaufwand, pro angebrochene fünf Minuten. Eine Konsultation dauert in der Regel 30 oder 60 Minuten.
Bei der ersten Behandlung wird je nach Aufwand eine Erstkonsultationspauschale von 5-10 Minuten Aufwand verrechnet. Diese Pauschale deckt alle Arbeiten in Abwesenheit des Patienten ab (einfügen von Anamnese/Befund ins Patientendossier, scannen von Dokumenten etc.).
Bitte beachten Sie, dass auch Aktenstudium und Dossierführung Teil der Konsultationszeit sind. Berichte und Empfehlungsschreiben verrechnen wir gemäss Aufwand.
Termine
Rechnungsstellung
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, andernfalls stellen wir sie Ihnen privat in Rechnung. Wir verzichten darauf, wenn wir kurzfristig abgesagte Termine weitergeben können.
Detaillierte Patienteninformationen und unsere Konditionen siehe PDF
Wir verlangen keine direkte Barzahlung nach der Behandlung – wir stellen unsere Arbeit in Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen. Sie bekommen mit der Rechnung einen Rückforderungsbeleg, den sie zur Rückforderung folglich an ihre Versicherung schicken können. Siehe unsere genauen Konditionen!
Unfall und Alternativmedizin-Leistungen
SUVA Unfallversicherung
Unsere Praxis ist auf komplexe Fälle – insbesondere Unfälle/Traumatologie – spezialisiert. Bitte beachten sie aber, dass normalerweise Unfallversicherungen nur Physiotherapie bezahlen. Reden sie mit ihrer Versicherung und fragen sie nach, ob Osteopathie etc. auch teilweise vergütet wird.
Seit März 2016 anerkennt auch die SUVA das EMR Qualitätslabel. Alle unsere Therapeuten sind EMR anerkannt (Osteopathie, Craniosacraltherapie, Naturheilpraktiken). Beachten Sie jedoch, dass die SUVA eine vorgängige Kostengutsprache verlangt. Diese ist durch den Klienten zu beantragen.
Kostenübernahme ca. 55.- CHF/Behandlung
Physiotherapie: Wird von den Grundversicherungen, IV, SUVA etc. vergütet.